AGB`s

AGB`s

Pflichten des Mieters:

  • Hüpfburgen und unsere anderen Module dürfen nicht ohne instruierte Aufsichtspersonen und entsprechende Technik betrieben werden!
  • Der Mieter stellt sicher, dass am Aktionsort der Aufbau, sowohl die Zufahrt mit großem Transporter für den Auf- und Abbau (Be- und Entladen) möglich ist.
  • Kein Transport über Stufen/Treppen / Die Anlieferung erfolgt ebenerdig. Der Zugang zur Aktionsfläche muss barrierefrei, befestigt, tragfähig und mit Schwerlastrollen befahrbar sein.
  • Der Mieter hat evtl. Aufstellungsgenehmigungen selbst einzuholen.
  • Der Mieter stellt Stromanschlüsse direkt am Aktionsstand (max. 5m Entfernung).
  • Der Vermieter hat eine Haftpflichtversicherung! Der Mieter haftet für Diebstahl/Verlust!
  • 2 kostenlose Parkplätze, reserviert für die M+M Eventkonzepte
  • anfallende GEMA- Gebühren trägt der Mieter.
  • anfallende Maut Gebühren im Ausland trägt der Mieter! Diese werden von uns vorgelegt und nachträglich in Rechnung gestellt.
  • Der Mieter ist nicht zur Minderung des Mietzinses berechtigt.
  • Bei einer vom Ordnungsamt verlangten TüV Abnahme vor Ort trägt der Veranstalter/ Mieter diese Mehrkosten.
  • Der Mieter/ Veranstalter stellt qualifizierte Helfer für den Auf- und Abbau, sofern dies in der Auftragsbestätigung erwähnt ist. Kommt der Mieter/ Veranstalter dem nicht nach, wird jeweils für den Auf- und Abbau eine Pauschale in Höhe von € 150,- netto pro Helfer fällig.
  • Inhalte, Konzepte und skizzierte Ideen sind branchenüblich geistiges Eigentum der M&M Eventkonzepte und unterliegen der Geheimhaltungspflicht für die empfangende Partei. Eine Weiterleitung oder Verwendung des Konzeptes an/durch Dritte (andere Agenturen oder Zulieferer) außerhalb der internen Kommunikation der Partei ist nicht ohne unsere ausdrückliche Genehmigung gestattet.

Verkauf:             

  • Alle verkauften Gegenstände bleiben bis zur kompletten Bezahlung Eigentum des Verkäufers.
  • Wir nehmen verkaufte Gebrauchtgeräte in Sonderfällen nach Absprache gegen den Kaufpreis wieder zurück.
  • In diesem Fall verzichtet der Käufer (Kunde) auf Ersatzansprüche, Folgeschäden und jegliche Ansprüche die sich auf diesen Vertrag beziehen in vollem Umfang.
  • Des Weiteren behalten wir uns eine Reduzierung des zurückzuerstattenden Betrags vor, etwa durch Abnutzung oder anderer Qualitäts-/Wertminderung des Gegenstandes.

Zahlungsbedingungen:

  • Rechnungsbeträge sind bei Abholung der Gegenstände in bar oder per Rechnung fällig.
  • Die Überweisung ist innerhalb 10 Tage nach Rechnungseingang fällig.
  • Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers. Der Käufer ist ermächtigt, die Ware im Rahmen  seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zu verarbeiten und weiter zu veräußern. In diesem Falle tritt der Käufer hinsichtlich der  Ware, die mangels Zahlung noch im Eigentum  des Verkäufers steht, die daraus resultierenden Forderungen oder Surrogate an den Verkäufer ab.
  • Im Falle des Verzuges mit mehr als einer Verbindlichkeit sind die gesamten Forderungen gegen den Käufer sofort fällig.
  • Einkaufsbedingungen unserer Abnehmer gelten nur insoweit, als diese unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen nicht widersprechen.
  • Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung abzutreten

Angebote:

  • Mündliche, schriftliche und telefonische Angebote sind im gesetzlichen Sinne freibleibend.

Aufträge:  

  • Aufträge und Bestätigungen können schriftlich erteilt werden. Mit Eingang der unterschriebenen Auftragsbestätigung durch den Mieter wird diesem die Reservierung der Mietgegenstände zu seinem gewünschten Termin zugesichert.
  • Bei den Mietgegenständen handelt es sich um Individualprodukte die in Form, Farbe, Gestaltung, Größe etc. Unterschiede aufweisen können. Bilder auf der Website, im Katalog und anderen Medien sind nur ein Beispiel für das Aussehen eines Moduls.
  • Die Anlieferung bzw Abholung des Mietgutes erfolgt zu ebener Erde und maximal bis zur ersten verschließbaren Tür.
  • Bei Selbstabholern wird eine Kaution für die gebuchten Module fällig. Pro Modul fallen ca. € 50,- brutto bei Übergabe an.
  • Zu Werbezwecken werden bei unseren Veranstaltungen Film- und Fotoaufnahmen angefertigt. Mit Vertragsabschluss gibt der Auftraggeber seine Einwilligung zur Speicherung, für Werbemaßnahmen und Veröffentlichung der Aufnahmen.

Rücktritt:

Bei Rücktritt vom Vertrag werden

– bis 30 Tage vor der Veranstaltung 40% der Vertragssumme

– 29 bis 15 Tage vor der Veranstaltung 50% der Vertragssumme

– 14 bis 7 Tage vor der Veranstaltung 60% der Vertragssumme

– bis 6 Tage vor dem Veranstaltungstag 85% der Vertragssumme

– am Veranstaltungstag + Eintreffen am Veranstaltungsort 100% der Vertragssumme

in Rechnung gestellt.

Umbuchungsoption:

Auf Wunsch können wir Ihnen eine Umbuchungsoption anbieten. Bis zu 7 Tagen vor der Veranstaltung können Sie so die fest gebuchten Module auf ein anderes Datum verlegen (Verfügbarkeit voraus gesetzt), sollte kurzfristig etwas dazwischenkommen. Die Kosten dafür setzen sich wie folgt zusammen:

Selbstabholer:

Warenwert bis 500,- netto

15,- Gebühr

 

Warenwert ab 500,- netto

25,- Gebühr

 

 

 

Lieferung & Full Service:

Auftragswert bis 1.000,- netto

25,- Gebühr

 

Auftragswert bis 5.000,- netto

50,- Gebühr

 

Auftragswert ab 5.000, netto

100,- Gebühr

 

Die Umbuchungsoption muss bei Vertragsabschluss mit in der Auftragsbestätigung stehen und wird ebenfalls berechnet, wenn Sie die Option nicht in Anspruch nehmen. Eine nachträgliche Option ist nicht möglich.

Haftung:

  • Der Mieter ist nach der Übernahme der Mietgegenstände in vollem Umfang für diese verantwortlich. Er haftet während der Mietdauer für Verlust, Schäden oder Unfälle. Bei Beschädigungen werden die Reparaturkosten/ bei Verlust der Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt.
  • Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand während der Mietzeit ordnungsgemäß und
    pfleglich zu behandeln; wenn und soweit der Mietgegenstand einer speziellen Behandlung bedarf   ‚
    (z.B. Maschinenanleitung o.a.), so verpflichtet sich der Mieter, den Mietgegenstand ausschließlich
    gemäß Bedienungsanleitung zum ordnungsgemäßen Gebrauch der Mietsache einzusetzen und
    ausschließlich durch Personal bedienen zu lassen, die einen ordnungsgemäßen Gebrauch der
    Mietsache sicherstellen können.
  • Bei der Bereitstellung von Geräten, erhebt der Vermieter eine vom Kunden zu hinterlegende Kaution in jeweils
    angemessener Höhe. Die Kaution ist bei mangelfreier Rückgabe der Geräte zurückzuerstatten. Im Falle mangelhafter oder nicht erfolgender Rückgabe der Geräte behält der Vermieter diese in Anrechnung auf dadurch entstehende Ansprüche ganz oder teilweise ein. Eventuelle Nachberechnungen sind möglich.
  • Die Geräte sind, wenn die Betreuung durch die M&M Fachpersonal stattfindet haftpflichtversichert.
  • Der Vermieter haftet nicht für Ausfälle oder Folgeschäden, die durch das Nichtstattfinden oder das nicht richtig
    funktionieren von Veranstaltungen oder Geräten verschuldet wurden.
  • Bei fernmündlich aufgegebenen Daten oder Änderungen übernimmt unser Unternehmen keine Haftung für die Richtigkeit der übertragenen Daten. Unser Unternehmen ist berechtigt, die Daten unserer Kunden in einer Datenbank zu sammeln, zu speichern und Sie im Rahmen unseres Unternehmens beliebig zu nutzen.
  • Existieren mehrere Verträge/Aufträge/Bestellungen, dann hat dieser Vertag hier den höchsten Rang gegenüber allen anderen Verträgen. Evtl. anderslautende Einkaufsbedingungen des Auftraggebers finden somit auf diesen Vertrag keine Anwendung.

Ansprüche des Bestellers bei Mängeln:

  • a) Ist der Liefergegenstand mangelhaft, sind die Ansprüche des Bestellers nach Wahl des Lieferers auf Beseitigung des
    Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache (Nacherfüllung) beschränkt.

Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr, gerechnet vom Tage des Gefahrüberganges an.

Dabei wird vorausgesetzt, dass der Liefergegenstand nachweisbar in Folge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes, insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, schlechten Materials oder mangelhafter Ausführung unbrauchbar oder seine Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt wurde.

Die Feststellung solcher Mängel muss dem Lieferanten sofort, das heißt ohne schuldhaftes Zögern, angezeigt werden. Unterbleibt die Anzeige, entfällt jegliche Gewährleistung.

  • b) Weitergehende Ansprüche des Bestellers, insbesondere wegen Mangelfolgeschäden, sind grundsätzlich ausgeschlossen.

Dies gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Lieferanten sowie im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpersoder der Gesundheit. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • c) Die Mängelansprüche beziehen sich nicht auf natürliche Abnutzung, ferner nicht auf Schäden, die nach dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nicht bestimmungsgemäßer Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, chemischer, elektrochemischer oder elektrischer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nichtvorausgesetzt sind.
  • d) Nimmt der Besteller Veränderungen an dem Liefergegenstand, den Einbau von Zusatzeinrichtungen, die Verbindung des
  • Liefergegenstandes mit anderen Geräten oder Vorrichtungen oder eigene Instandsetzungs- oder Wartungsarbeiten durcheigene Mitarbeiter oder vom Lieferanten nicht autorisierte Dritte vor, entfällt jegliche Gewährleistung.

    Gerichtsstand:   

    Gerichtsstand ist der Sitz des Rechnungsausstellers.

    Gültigkeit: 

    • Sollte einer der Absätze nicht wirksam sein, bleiben die anderen trotzdem gültig. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
    • Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
    • Im Falle höherer Gewalt erlischt jede Verpflichtung unseres Unternehmens auf Erfüllung von Aufträgen, von Leistungen und Schadensersatzansprüchen.
    • Bei Betriebsstörungen, Streik, technischen Störungen, Krankheit der Mitarbeiter, oder Eingriffen durch höhere Gewalt und dergleichen hat unser Unternehmen Anspruch auf die volle Bezahlung der gemieteten Artikel/ Künstler-Gage.

    Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

    Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.